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3. August 2012 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Ende der Abofallen

Immer wieder haben in den letzten Jahren Inhaber von Webseiten versucht, Kunden in eine Abofalle zu locken. Sie warben mit Datenbanken für Küchenrezepte, Vornamen oder mit Horoskopen und versteckten an einer unauffälligen Stelle – am Besten mit weißer Schrift auf hellgrauem Grund – einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes und die Laufzeit über mehrere Monate.

Zwar hat die Rechtsprechung schon bald reagiert und auf diese Weise vermeintlich abgeschlossene Verträge für unwirksame erklärt, dennoch blieb es eine Abwägungsfrage ob der Hinweis auf die Kostenpflicht ausreichend deutlich sichtbar war und damit ein Vertrag zu Stande kam. Hinzu kam, dass viele Verbraucher keine Kenntnis davon hatten, dass sie eigentlich überhaupt nicht zahlen hätten müssen. Auf diese Weise gelang des den betrügerischen Internetseitenbetreibern, beträchtliche Gewinne zu erzielen.

Durch die nunmehr eingeführte Buttonlösung ist für den Verbraucher klar erkennbar, ob er einen Vertrag abgeschlossen hat oder nicht. Hinzukommt, dass anderen Internethändler, Betreiber von Seiten, die den Button nicht eingeführt haben kostenpflichtig abmahnen können. Das Aufstellen von Abofallen dürfte damit – zum Glück für den Verbraucher – unattraktiv geworden sein.

Filed Under: Allgemein

27. Juli 2012 von Werner Ruisinger Leave a Comment

Muss man einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren zurücksenden?

Ihnen wird von der Bußgeldstelle ein Anhörungsbogen zugesandt. Müssen Sie diesen ausfüllen und zurücksenden?

Ganz klare Antwort: Nein!Der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ist Ausfluss des grundgesetzlich verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör. Ihnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Sie müssen das aber nicht tun. Außerdem hat die Versendung des Anhörungsbogens für die Verfolgungsbehörde den Vorteil, eine möglicherweise anstehende Verjährung zu unterbrechen.

Ist es sinnvoll, sich im Rahmnen der Anhörung zur Sache zu äußern?

Das kommt darauf an. Wenn Sie durch die Absendung des Anhörungsbogens ein Mißverständnis ausräumen können, mag es durchaus Sinn machen, sich zu äußern. In den allermeisten Fällen raten wir jedoch davon ab. Es empfiehlt sich häufig erst Mal über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen um die Beweislage abzuklären. Denn nicht selten kommt es vor, dass ein Messfehler vorliegt oder aber das geschossene Lichtbild nicht den gerichtlichen Erfordernissen entspricht. Dann aber kann man das Verfahren recht schnell zur Einstellung bringen. Insbesondere wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, geht man hier auch kaum ein Kostenrisiko ein.

Filed Under: Allgemein, Strafrecht

18. Juni 2012 von Sigrid Steiner Leave a Comment

Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

Wer ALG II bezieht, muss den Meldeaufforderungen des Job-Centers nachkommen. Dieses erstattet dann auch die Fahrtkosten, allerdings meist in geringerer Höhe als der Betroffene erwartet. Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht nunmehr entschieden, dass die Fahrtkosten vollständig zu ersetzen sind.

Das beklagte Jobcenter in A. hatte am 21.Januar 2010 die Klägerin, eine Hartz-IV-Empfängerin, zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen. Dafür erstattete das Jobcenter als Fahrkosten 5,34 €. Es legte dabei die kürzeste Fahrtstrecke von 19,46 km sowie die nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch und dem tagesaktuellen Tankstellenpreis ermittelten Benzinkosten zu Grunde. Dagegen wandte sich die Klägerin. Sie habe bei winterlichen Witterungsverhältnissen eine längere, aber sichere und schnellere Fahrtstrecke genommen. Die tatsächlichen Kosten lägen über den reinen Spritkosten. Die Strecke von 22 km habe 8,80 € gekostet.

Das Bayerische Landessozialgericht hat der Klägerin Recht gegeben und das Job-Center zur vollständigen Übernahme der Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz i.H.v. 8,60 € verurteilt. Wer zu einem Meldetermin eingeladen wird, muss dieser Einladung zwingend folgen. In der Folge muss das einladende Job-Center auch die Fahrtkosten erstatten. Die Erstattungshöhe steht zwar im Ermessen der Behörde, das von den Gerichten grundsätzlich nur eingeschränkt geprüft werden kann.. Aber jede andere Entscheidung als die vollständige Kostenübernahme sah das Gericht als rechtswidrig an. Liegen nachvollziehbare Gründe vor, ist nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich. Bei Benutzung eines PKW richtet sich die Erstattungshöhe nach dem Bundesreisekostengesetz und umfasst nicht nur die Benzinkosten.

Der Rechtsstreit um 3,26 € wurde vom Bayerischen Landessozialgericht in 2. Instanz entschieden. Trotz des geringen Urteilsbetrages hat die Entscheidung vor allem für die Job-Center weitreichende Bedeutung. Sie müssen damit rechnen, dass sie künftig höhere Fahrtkosten erstatten müssen als bisher.

Quelle: LSG Bayern, Pressemitteilung vom 11.05.2012

LSG Bayern, Urt. v. 27.03.2012 – L 11 AS 774/10

Filed Under: Allgemein, Sozialrecht

6. Mai 2012 von Werner Ruisinger Leave a Comment

Alles neu: Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

bei Ruisinger Steiner Remmele hat sich viel getan. Unsere neue Website ist endlich online. Wir laden Sie daher herzlich zum Stöbern ein und möchten Sie insbesondere auf die in Zukunft regelmäßig erscheinenden Blogartikel verweisen. Im Rahmen unseres Blogs möchten wir Sie nicht nur über aktuelle Kanzleigeschehnisse informieren, sondern Ihnen auch unsere Arbeitsweise nahebringen. Außerdem werden Sie dort auch ganz viele hilfreiche Artikel finden, die Ihnen bei Ihren rechtlichen Alltagsproblemen eine wichtige Hilfestellung sein werden. Schauen Sie also ruhig regelmäßig vorbei, es lohnt sich.

Alles Gute wünscht Ihnen Ihr Team von

Ruisinger Steiner Remmele Rechtsanwälte

Filed Under: Allgemein

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