Immer wieder haben in den letzten Jahren Inhaber von Webseiten versucht, Kunden in eine Abofalle zu locken. Sie warben mit Datenbanken für Küchenrezepte, Vornamen oder mit Horoskopen und versteckten an einer unauffälligen Stelle – am Besten mit weißer Schrift auf hellgrauem Grund – einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes und die Laufzeit über mehrere Monate.
Zwar hat die Rechtsprechung schon bald reagiert und auf diese Weise vermeintlich abgeschlossene Verträge für unwirksame erklärt, dennoch blieb es eine Abwägungsfrage ob der Hinweis auf die Kostenpflicht ausreichend deutlich sichtbar war und damit ein Vertrag zu Stande kam. Hinzu kam, dass viele Verbraucher keine Kenntnis davon hatten, dass sie eigentlich überhaupt nicht zahlen hätten müssen. Auf diese Weise gelang des den betrügerischen Internetseitenbetreibern, beträchtliche Gewinne zu erzielen.
Durch die nunmehr eingeführte Buttonlösung ist für den Verbraucher klar erkennbar, ob er einen Vertrag abgeschlossen hat oder nicht. Hinzukommt, dass anderen Internethändler, Betreiber von Seiten, die den Button nicht eingeführt haben kostenpflichtig abmahnen können. Das Aufstellen von Abofallen dürfte damit – zum Glück für den Verbraucher – unattraktiv geworden sein.
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