Auch 2021 ändert sich wieder einiges.
Wir möchten Ihnen auf diesem Weg einige ausgewählte Änderungen vorstellen.
1.) Zurück zu 19 % MWSt
2021 kommen die 19 Prozent Mehrwertsteuer wieder zurück. Die Senkung, die in der Corona-Krise die Konjunktur etwas ankurbeln sollte, wird nicht verlängert.
2.) Ab März 2021: Google setzt „Mobile only“-Strategie um
Viele Webseiten könnte ab März 2021 aus den Google-Suchergebnissen fliegen. Grund ist die „Mobile only“-Strategie des Suchmaschinen-Riesen. Ist eine Webseite nicht für mobile Endgeräte optimiert, wird sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr oder nur noch schlecht in den Google-Sucherergebnissen zu finden sein. Das gilt auch für enthaltene Bilder, Videos und andere Inhalte. Gott sei Dank waren wir in dieser Hinsicht schon vor über zwei Jahren tätig, so dass unsere Webseite nach wie vor gut zu finden sein dürfte.
3.) Neues Insolvenzrecht
Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht Änderungen beschlossen. Die Insolvenzantragspflicht wird über 2020 hinaus ausgesetzt. In Schieflage geratenen Unternehmen wird es zudem leichter gemacht, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Darüber hinaus können sich überschuldete Firmen und Verbrauchern künftig schneller als bisher von ihrer Restschuld befreien. Alle Verfahren, die ab dem 01.10.2020 beantragt werden, werden nach 3 Jahren restschuldbefreit, ohne dass hierzu besondere Bedingungen erfüllt werden müssen. Na wenn das nicht für viele eine gute Nachricht ist.
4.) Steigender Mindestlohn
Der Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 Euro eingeführt. Bereits zwei Jahre später wurde die Verdienstuntergrenze auf 8,84 Euro angehoben. Danach gab es jährlich weitere Erhöhungen, sodass sich der aktuelle Mindestlohn 2020 mittlerweile auf 9,35 Euro brutto pro Stunde beläuft. Bis 2022 soll der Mindestlohn in Deutschland in vier Stufen weiter angehoben werden:
- zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
- zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro
- zum 1. Januar 2022: 9,82 Euro
- zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro
5.) Änderungen ab Januar 2021 bei den Leistungen für Familien
- Kindergeld: 2021 wird es mehr Kindergeld für Eltern geben. Für das erste und zweite Kind winkt dann ein Kindergeld von jeweils 219 Euro, für das dritte Kind sind es 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
- Kinderfreibetrag: Der sogenannte Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern wird erhöht. Sie steigen zusammen um mehr als 500 auf 8.388 Euro. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen.
- Hartz-IV: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – das sind 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.
6.) Ab Sommer 2021: Verbot von Einwegplastik
Brüssel hat beschlossen, ab Sommer 2021 (3. Juli 2021) in der ganzen EU Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es gute Alternativen gibt, zu verbieten. Das betrifft Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen etwa für den Kaffee, Luftballonstäbe sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Außerdem gilt das Verbot für Produkte aus Kunststoffen, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff – Oxidation genannt – in winzige Teile zerfallen. Ab Januar 2022 sind zudem Plastiktüten an Ladenkassen verboten.
7.) Änderungen 2021 bei Adoptionsverfahren
Wer sein Stiefkind adoptieren möchte, muss sich künftig beraten lassen. Dabei gelten allerdings Ausnahmen für lesbische Paare, deren Wunschkind in ihre Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird. Gleichzeitig wurden Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten.
8.) Upskirting und Fotografieren bzw. Filmen Unfalltoter verboten
Das heimliche Fotografieren unter den Rock ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt für das Fotografieren oder Filmen Unfalltoter. Der Bundestag hat ein Gesetz mit Wirkung zum 01.01.2021 beschlossen, das eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren für das sogenannte Upskirting vorsieht.
9.) Rechtsanwaltskosten steigen
Zu guter Letzt eine Änderung, die auch uns als Rechtsanwaltskanzlei betrifft. Erstmals seit 2013 werden die Rechtsanwaltsgebühren wieder erhöht. Die Erhöhung beträgt ca. 10 %.