Nein, bei uns in der Kanzlei gibt es keine Black-Friday-Aktion. Das eignet sich nicht für eine Anwaltskanzlei. Wer aber mit den Worten „Black Friday“ wirbt, begibt sich möglicherweise auf gefährliches Glatteis. Die Marke Black Friday ist nämlich (noch!) geschützt. Eine chinesischen Firma hat sich im Januar 2014 die Markenrechte an dem Begriff für Deutschland gesichert. Derzeit läuft vor dem Bundespatentgericht in München ein Rechtsstreit und dort sieht es für die, die die Wortmarke benutzen wollen, gut aus. Denn nach vorläufiger Einschätzung des Bundespatentgerichts muss die Marke Black Friday für Werbedienstleistungen gelöscht werden. Dann steht einer Black-Friday-Aktion natürlich nichts mehr im Wege.🙂
von Werner Ruisinger Leave a Comment
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