Manche Menschen meinen, dass sich auch einzelne Gegenstände vererben lassen.
Dies ist jedoch ein Irrtum, der weit verbreitet ist. Er kann zu schwerwiegenden und vor allem auch unnötigen Komplikationen führen.
Begriff „Erbe“
Der Gesetzgeber hat den Begriff „Erbe“ bestimmt. Er bedeutet, dass der Erbe in rechtlicher Hinsicht in die Fußstapfen der Verstorbenen tritt. Er übernimmt also alle Rechte und Pflichten an dessen Eigentum – und nicht nur an diversen Einzelstücken.
Gerade in Testamenten, die ohne fachkundige Unterstützung angefertigt wurden, wird das allerdings nicht immer klar formuliert – und der Streit ist vorprogrammiert.
Zuwendung einzelner Gegenstände in Form eines Vermächtnisses
Will man einer Person nur einen einzelnen Gegenstand zukommen lassen, macht man dies, indem ein Vermächtnis zu seinen Gunsten angeordnet wird. Deutlich wird das Problem, wenn der Erblasser z.B. einer Tochter das Haus, der anderen Tochter ein Grundstück und dem Sohn den Sportwagen zuordnet und darüber hinaus nicht regelt, wer denn nun die Sparbücher und das Motorrad erhält. Es ist damit rechtlich völlig unklar, wer diesen Rest des Vermögens erben soll. Die Folge kann dann eine sehr komplizierte Auseinandersetzung sein.
Um derartige Komplikationen zu vermeiden, sollte das Testament daher genau zwischen Erbe und Vermächtnis unterscheiden.
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