Aktuell warnt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in seiner Pressemeldung vom 02.10.2018 vor Faxmitteilungen der sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“.
Diese versendet offensichtlich bundesweit an viele Unternehmen, Gewerbetreibende und auch Vereine massenhaft Faxmitteilungen für eine angebliche „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“.
Das als „Eilige FAX-Mitteilung“ versandte Formular erweckt zunächst den Eindruck, dass die Angeschriebenen einer angeblichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachkommen sollen. Füllt der Unternehmer das Formular jedoch aus und sendet es zurück, so realisiert er spätestens mit dem Erhalt der ersten Rechnung, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Den Grund für diese Rechnung findet der Unternehmer allerdings nur, wenn er sich trotz aller Hektik des Geschäftsalltages die Zeit genommen hätte, um sich auch das Kleingedruckte durchzulesen und die dortigen Abkürzen richtig zu entschlüsseln: Im kleingedruckten Fließtext findet sich der leicht überlesbare Hinweis, dass durch Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem jährlichen „Basisdatenschutz-Beitrag“ von EUR 498,00 zustande kommt.
Das BayLDA warnt daher davor, auf diese Fax-Anschreiben zu reagieren. Mit den Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutz-Grundverordnung hat dies nichts zu tun. Es besteht daher auch keine Pflicht, dieses Schreiben zu beantworten.
Quelle: https://www.lda.bayern.de/media/pm2018_14.pdf
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