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16. Februar 2018 von Werner Ruisinger Leave a Comment

Änderungen im Verfahrensrecht geplant

Nach den mühsamen Verhandlungen der beiden Regierungsparteien zur Neuauflage einer GroKo wurde vorab der Entwurf eines Koalitionsvertrages veröffentlicht. Unter der bedeutungsschwangeren Überschrift „Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft“ wurde auch festgeschrieben, welche Veränderungen im Strafverfahrensrecht geplant sind. Wortwörtlich heißt es:

Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem wir die Strafprozessordnung (StPO) modernisieren und Strafverfahren beschleunigen mit folgenden Maßnahmen: Wir modernisieren das Selbstleseverfahren. Wir ermöglichen in besonders umfangreichen Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern durch das Gericht. Wir prüfen die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und -verwertung. Wir prüfen gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation. Wir unterstützen Einrichtungen, in denen Opfer von Gewalttaten ihre Verletzungen anonym dokumentieren lassen können. Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen. Besetzungsrügen sollen künftig in einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden. Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO). Wir führen gesetzliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher ein.

Es werden mal wieder die Verteidigungsrechte stark eingeschränkt. Ansätze zur Entkriminalisierung (z. Bsp. Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit) fehlen völlig. Ich persönlich bin sehr enttäuscht. Modern ist sicher anders.

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