Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

5. Januar 2018 von Werner Ruisinger 1 Comment

Was ist eigentlich der hauptsächliche Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?

Wenn von der Strafjustiz ein Verfahren in Gang gesetzt wird, wird geprüft, ob die beschuldigte Person ein Jugendlicher, ein Heranwachsender oder ein Erwachsener ist. Doch was ist der Grund hierfür?

Der gravierendste Unterschied ist der, dass im Jugendstrafrecht grundsätzlich der sogenannte „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund steht, während es im Erwachsenenstrafrecht um die Tatschuld und vor allem auch um die Sühne der Tat geht. Die Straftat eines Jugendlichen wird als Ausdruck fehlender oder falscher bisheriger Entwicklung verstanden. Mit  den jugendstrafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten soll individuell angemessen auf den Entwicklungsstand des Täters reagiert werden. Dies bedeutet, dass das Jugendgericht eine geeignete Maßnahme zu finden hat, die dem jungen Täter hilft, seine Defizite auszugleichen, sich in die Gesellschaft zu integrieren und nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung zu treten. Ein starrer Strafrahmen findet bei Jugendlichen keine Anwendung.

Bei Heranwachsenden (18 bis einschließlich 20 Jahre) wird geprüft, ob Jugendstrafrecht oder aber Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Gleicht der Heranwachsende in seiner Person oder seinem Handeln noch eher einem Jugendlichen soll mit den Mitteln des Jugendstrafrechts erzieherisch auf ihn eingewirkt werden. Ansonsten gilt das Erwachsenenstrafrecht.

Wir Strafverteidiger versuchen fast immer das Gericht zu überzeugen, das Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen, da in aller Regel unsere Mandanten damit besser fahren.

Filed Under: Allgemein, Strafrecht

Comments

  1. Ida says

    14. Juni 2018 at 10:41

    Danke für den Beitrag bezüglich des Unterschieds zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenrecht. Meine Schwester will Fachanwalt für Strafrecht werden, allerdings mit Fokus auf Jugendstrafrecht. Da haben wir uns gefragt ob und wie genau das passieren mag.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring