Interessante Entscheidung des AG München (Beschluss vom 29.03.2017 – 843 Cs 238 Js 238969/16)
Ein Rentner-Ehepaar entwendete mithilfe eines Greifarmes aus einem Altglascontainer Flaschen, um anschließend das Pfand einzulösen. Bei der Aktion wurden sie beobachtet und der Polizei gemeldet. Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht München Strafbefehle wegen Diebstahls.
Der zuständige Richter lehnte den Erlass der Strafbefehle ab, da er die Rechtsauffassung vertrat, dass kein messbarer Diebstahlsschaden entstanden sei. Der Pfandwert der aus dem Container entwendeten Altglasflaschen betrage lediglich 1,44 Euro. Die Flaschen würden mit dem Einwurf in den Altglascontainer dem Pfandkreislauf entzogen. Sie werden nicht aus dem Altglas aussortiert, vielmehr werden sie mit den anderen Flaschen eingeschmolzen. Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container gehe das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der Altglascontainer über. Maßgeblich für die Wertberechnung sei der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Glasflaschen für den Betreiber haben. Dieser sei jedoch so minimal, dass im Rahmen der Nachermittlungen, nicht geklärt werden konnte, welchen Wert diese 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses zukomme, so das Amtsgericht in seinem Beschluss.
Quelle: www.rechtsindex.de
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