Seit Anfang der Woche geht das Thema „Ehe für alle“ durch die Presse. Die Diskussionen lassen vermuten, dass die Abstimmung über das Gleichstellungsgesetz von revolutionärer Bedeutung ist. Ist das aber tatsächlich so? Rechtlich betrachtet sind wir bereits jetzt sehr nahe an der Ehe für alle. Unterschiede gibt es nur noch beim Adoptionsrecht. Den Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ist es in Deutschland bisher verwehrt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Sie dürfen aber ein Kind, dass der andere Partner mit in die Lebenspartnerschaft gebracht hat adoptieren. Außerdem müssen Adoptionen der Lebenspartner im Ausland in Deutschland anerkannt werden. Seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich immer mehr der Ehe angeglichen.
Die tatsächlichen rechtlichen Unterschiede zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind also schon heute minimal. Führt man sich außerdem vor Augen, dass in Deutschland im Jahr lediglich 1.300 Kinder adoptiert werden (die Stiefkindadoption nicht mit eingerechnet), wird deutlich wie gering die juristische Bedeutung des Gleichstellungsgesetzes ist.
Ganz anders sieht es mit der symbolischen Bedeutung aus. Bis heute werden die Begrifflichkeiten streng getrennt. Der Begriff Ehe ist der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehalten. Gleichgeschlechtliche Partner sind nicht verheiratet sondern verpartnert. Man könnte meinen, dass es nur konsequent wäre, nach der rechtlichen Angleichung auch die begriffliche Angleichung vorzunehmen.
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