Das Landgericht Berlin hat am 27.02.2017 zwei „Raser“ wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Passiert war folgendes: die Angeklagten hatten sich am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit durchgedrückten Gaspedalen sind sie mit ihren Fahrzeugen gerast und hatten dabei mehrere rote Ampeln missachtet.
An einer Kreuzung ist das Fahrzeug eines der Angeklagten mit dem Jeep eines 69-Jährigen kollidiert, der noch am Unfallort verstarb. Der andere Angeklagte ist gegen eine steinerne Hochbeeteinfassung gerast und mit seinem Fahrzeug mehrere Meter durch die Luft geflogen, seine Beifahrerin wurde dabei verletzt.
Der Unfallort habe nach dem Zusammenprall wie ein „Schlachtfeld“ ausgesehen, so der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Die Angeklagten hätten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen, d.h. sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden.
Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Darüber hinaus hätten die Angeklagten das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Tatmittels verwirklicht. Die Angeklagten hätten ihre Autos, schwere und PS-starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht.
Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Gleichsam wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Summe der einzelnen konkreten Tatumstände und die Persönlichkeiten der Angeklagten in diesem Fall den Ausschlag gegeben hätten. Der Fall sei nicht vergleichbar mit anderen Vorfällen im Straßenverkehr, die jüngst für Aufsehen gesorgt hatten.
Man darf sehr gespannt sein, wie der BGH entscheiden wird. Interessant und lesenswert hierzu die Kolumne in der „Zeit“ von BGH-Richter Thomas Fischer: siehe hier
Quelle: www.rechtsindex.de
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