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6. Februar 2017 von Petra Dittmer Leave a Comment

Die Angabe einer Servicepauschale auf einem Reiseportal

In der kalten Jahreszeit sehnt man sich nach Sonne, Strand und Meer .Viele machen sich daher derzeit an ihre Urlaubsplanung und bedienen sich hierzu auch der Reisportale im Internet. Schnell kann man jedoch bei der Masse an Angeboten den Überblick verlieren.Hinzu kommt, dass die Anbieter oftmals versuchen die Preise „künstlich“ niedrige darzustellen. Häufig werden Steuern, Gebühren und Kosten für Gepäck zunächst herausgerechnet und erst am Ende des Buchungsvorganges zeigte sich der wahre Preis. Ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote wird hierdurch enorm erschwert. Gerade die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Angebote soll jedoch geschützt werden. In der einschlägigen EU Verordnung (Art. 23 der Verordnung ( EG) Nummer 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.9.2008 ) heißt es hierzu: „…Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis […] sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen. …“. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.09.2016 (AZ I ZR 160/15) über die Preisdarstellung auf dem Reiseportalen Opodo zu entscheiden. Bei der Suche nach einem bestimmten Reiseziel auf dem Reiseportal wurde zunächst Flugpreise angezeigt, welche nur bei Bezahlung mit einer Kreditkarte von American Express galten. Kunden, welche sodann eine andere Zahlungsmethode wählten, hatten jedoch eine zusätzliches Servicepauschale zu leisten. Der BGH entscheid, dass auch eine Servicepauschale, welche nicht bei allen Zahlungsmethoden anfällt, ein unvermeidbares und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbares Entgelt im Sinne der Verordnung darstellt. Entscheidend sei nicht, ob jeder Kunde das Entgelt aufzuwenden hat, sondern ob jeder Kunde die

Zusatzkosten vermeiden kann. Die Vorgehensweise der Reiseplattform Opodo war soweit nicht rechtmäßig.

Quellen: Verordnung (EG) Nummer 1008/2008 Des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.09.2008; BGH Urteil vom 29.9.2015 – I ZR 106/15 (www.bundesgerichtshof.de); www.lto.de/recht/nachrichten

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