Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

20. Dezember 2016 von Sigrid Steiner Leave a Comment

Alle Jahre wieder: Jahreswechsel und Verjährung

img_20161219_092455_resized_20161220_064939544

Forderung 2013 auf Verjährung prüfen

Wir stehen wieder kurz vor dem Jahreswechsel. Jedes Jahr stellt sich die Frage der Verjährung neu. Betroffen sind dieses Jahr vorrangig Forderungen aus dem Jahr 2013. Wenn diese noch offen sind und kein gerichtlicher Titel vorliegt, sollte man hellhörig werden:

Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Es gibt jedoch viele Abweichungen von dieser Grundvorschrift. Für welche Ansprüche welche Fristen gelten, sagt das BGB bzw. diverse spezielle Vorschriften.

Häufiger Irrtum

Aber Vorsicht: es ist nicht ausreichend, der Gegenseite einen Brief zu schreiben, um die Verjährung zu unterbrechen!!

Dieser  Irrtum kann weitreichende Folgen haben. Ein Brief kann die Forderung beim Gegner zwar wieder in Erinnerung rufen. Er hat aber keinerlei Auswirkung auf die Verjährungsfrist. Die Frist läuft munter weiter. Ehe man sich versieht, beruft sich der Gegner auf die Einrede der Verjährung. Man kann die Forderung abschreiben.

Richtige Vorgehensweise

Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, durch die die Verjährung gehemmt oder unterbrochen wird. Die Frage, welche Maßnahme konkret sinnvoll ist, kann immer nur nach einer Einzelfallbetrachtung beantwortet werden. Es ist deswegen sinnvoll, hier fachkundigen Rat einzuholen, um keine Nachteile zu erleiden. Dies sollte jedoch zeitnah erfolgen, da gerade die gerichtliche Geltendmachung eine Vorlaufzeit benötigt. Auch die Zustellung bei der Gegenseite ist noch vor dem Jahresende vorteilhaft ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, sofort zu handeln.

Filed Under: Allgemein

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring