Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

12. Dezember 2016 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Umgang und Kleidung des Kindes

children boys playing with abacusLeben Eltern getrennt, steht dem Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, das Recht auf Umgang zu.

Im besten Fall, regeln die Eltern diesen Umgang und alle damit einhergehenden Fragen untereinander. Gelingt ihnen das nicht, müssen die Gerichte bei der Regelung des Umganges helfen. Im schlimmsten Fall muss das Gericht den Umgang regeln. Das OLG Brandenburg musste nun im Rahmen eines solchen Umgangsverfahrens die Frage klären, wer bestimmen darf, was das Kind anzieht und wie oft die Kleidung gewaschen wird. Anlass des Verfahrens war der Umstand, dass die Mutter, bei der das Kind lebt, vom Vater verlangt hat, dass er die Kleidung, die das Kind zu Beginn des Umgangs getragen hat, im Laufe des Wochenendes wäscht. Am Ende des Umgang sollte der Vater dem Kind diese Kleidung wieder anziehen.

Das Gericht hat dabei entschieden, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt, über die Kleidung und den Hygienestandard dieser Kleidung alleine entscheiden darf. Es handle sich um eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung und deshalb sei diese durch den Elternteil zu treffen, bei dem das Kind lebt. In diese Befugnis darf nur eingegriffen werden, wenn zu befürchten ist, dass das Kind ansonsten eine ungünstige Entwicklung nimmt.

Im konkreten Fall gab es allerdings im Rahmen einer Einigung zum Umgang eine Regelung zum Waschen der Kleidung. Das OLG Brandenburg hat daher entschieden, der Kindsmutter stehe es frei, diese Vereinbarung im Rahmen der Alleinentscheidungsbefugnis zu kündigen. Bis dahin muss der Vater während des Umgangs die Kleidung des Kindes nicht waschen.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2016 – 13 UF 37/16

Filed Under: Familienrecht

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring