Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

7. November 2016 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Eheschließung in Deutschland

img_0470Im Moment ist ein Thema in der Tagespresse die Wirksamkeit von Eheschließungen aus dem Ausland. Konkret steht die Frage im Fokus, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Eheschließungen von Minderjährigen im Ausland anerkannt werden können bzw. müssen. Dabei stellt sich die Frage:

Sind Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland überhaupt zulässig und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

Das BGB regelt in § 1303 dass nur Volljährige eine Ehe schließen sollen. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann das Familiengericht aber auf Antrag  von dieser Vorschrift befreien. Geschieht dies, ist die Eheschließung möglich. Die Entscheidung trifft das Familiengericht nach Anhörung des Minderjährigen und seines gesetzlichen Vertreters. Maßstab für die Entscheidung ist die Frage ob die Eheschließung dem Wohle des Minderjährigen entspricht. Ist dies der Fall, kann die Eheschließung erfolgen, auch wenn der gesetzliche Vertreter nicht einverstanden sein sollte.

Minderjährige unter 16. Jahren können nach deutschem Recht überhaut nicht heiraten.

Eheschließungen von Ausländern im Ausland können in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden, wenn die Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Landes für die Eheschließung erfüllt sind. Problematisch ist dies, wenn es sich um Ehen handelt, die in Deutschland auf keinen Fall geschlossen werden dürften. Dies ist zum einen der Fall bei Ehen von Minderjährigen unter 16. Jahren und zum anderen bei Mehrfachehen. Die Mehrfachehe ist in Deutschland sogar verboten und strafbar. Eine Zweitehe kann in Deutschland daher nicht anerkannt werden. Bei den Fragen des Erbrechts, des Unterhaltsrechtes und beispielsweise der Witwenrente, berücksichtigen die Deutschen Behören diese Verbindungen aber teilweise.

Keine klare Regelung gibt es bisher für die Frage ob die sogenannten Kinderehen als wirksame Eheschließung anerkannt werden können und wenn ja unter welchen Voraussetzungen.

Filed Under: Allgemein

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring