Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

1. Juni 2016 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Kündigung des Fitness-Studiovertrages

kündigungZu Beginn des Sommers meldet sich bei das schlechte Gewissen, weil der Vorsatz sich mehr zu bewegen und Sport zu treiben über den Winter wieder einmal in Vergessenheit geraten ist.

Schnell ist in der Euphorie der guten Vorsätze ein Fitness-Studiovertrag abgeschlossen und man hat sich für ein bis zwei Jahre vertraglich gebunden. Wie bei allen anderen Verträgen auch, gibt es aber natürlich die Möglichkeit den Vertrag durch eine Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Die Frage ist nur, was ist ein wichtiger Grund der eine Kündigung eines Fitness-Studiovertrages rechtfertigt?

Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 4. Mai 2016 ( XII ZR 62/15) entschieden, dass ein Umzug die vorzeitige Kündigung eines Fitness-Studiovertrages nicht rechtfertigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Umzug bei Vertragsabschluss nicht absehbar war und beruflich bedingt ist. Ein Umzug liegt nach Auffassung des BGH alleine in der Sphäre des Kunden und es ist ihm zumutbar die Beiträge für den abgeschlossenen Fitness-Studiovertrag bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen. Eine vorzeitige Kündigung des Fitness-Studiovertrages sei hingegen nur berechtigt, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde nicht beeinflussen könne.

Ein Fitness-Studiovertrag kann zum Beispiel vorzeitig
beendet werden, wenn eine Erkrankung vorliegt, die die Nutzung des Fitness-Studiovertrages ausschließt. Auch eine Schwangerschaft kann unter Umständen die Kündigung rechtfertigen, wenn sie die weitere Nutzung ausschließt.

Man sollte sich also gut überlegen, ob ein Fitness-Studiovertrages mit einer festen Vertragslaufzeit wirklich das Richtige ist.

Filed Under: Allgemein

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring