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30. Dezember 2014 von Werner Ruisinger Leave a Comment

Rund um die Winterreifenpflicht

Winterreifen auf vereister StraßeAls ich heute früh zur Arbeit gefahren bin, war ich echt froh, dass mein Fahrzeug mit vernünftigen Winterreifen ausgestattet ist. Mehrere Fahrzeuge, die entweder zu schnell unterwegs waren oder eben nicht mit den richtigen Reifen ausgestattet waren, landeten im Straßengraben. Doch wie ist das eigentlich mit der Winterreifenpflicht in Deutschland? Hier eine Übersicht:

1.) Gesetzliche Regelung

§ 2 Abs. 3a StVO besagt folgendes: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Ok, es wird also auf eine Richtlinie verwiesen. In dieser Richtlinie ist -vereinfacht ausgedrückt- festgelegt, dass nur solche Reifen benützt werden dürfen, die vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Sämtliche mit „M+S“ gekennzeichneten Reifen erfüllen diese Voraussetzungen.

2.) Zeitraum der Winterreifenpflicht

Einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es nicht. Man kann also durchaus im Dezember oder Januar mit Sommerreifen fahren, sofern es eben die Witterungsverhältnisse zulassen. Andererseits darf man bei einem plötzlichen Wintereinbruch im Mai nicht mit Sommerreifen fahren.

3.) Parken mit Sommerreifen

Viele haben Angst, beim Parken mit Sommerreifen im Winter einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Die Angst ist unbegründet. Nur wer fährt riskiert einen Bußgeldbescheid.

4.) Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Das Bußgeld beträgt 60 €. Zudem wird 1 Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Wer darüber hinaus beim Fahren mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 € sowie 1 Punkt rechnen.

5.) Mögliche Auswirkungen bei einem Unfall mit Sommerreifen

Wer entgegen der gesetzlichen Verpflichtungen mit Sommerreifen fährt und deshalb an einem Unfall beteiligt ist, muss mit erheblichen Nachteilen rechnen. Zum einen kann es bei der eigenen Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen kommen, zum anderen kann es zu einer ungünstigen Haftungsverteilung im Verhältnis zum anderen Unfallbeteiligten kommen.

Fazit: sicherlich ist es lästig, zweimal im Jahr die Reifen zu wechseln. Dennoch sollte die Sicherheit im Vordergrund stehen und niemand sollte die nachteiligen Folgen der falschen Bereifung riskieren. Für die ganz bequemen Zeitgenossen unter uns gibt es ja noch die „Ganzjahresreifen“. (siehe hier:  http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen#Ganzjahresreifen).

Filed Under: Allgemein, Verkehrsrecht

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