Ist eine Ehe gescheitert, haben die Partner meinst viel zu verarbeiten. Hat sich das erste Gefühlschaos nach der Trennung gelegt, stellen sich die Fragen nach der Zukunft.
Je nach dem wie lange die Ehe gedauert hat und wie stark die wirtschaftliche Verflechtung ist, sollten einige Fragen möglichst schnell geklärt werden.
Ist ein Ehepartner beispielsweise selbstständig und zahlt in keine Rentenversicherung ein, während der andere Rentenanwartschaften erwirbt, sollte mit dem Ablauf des Trennungsjahres derjenige, der Rentenanwartschaften erwirbt an die Einreichung der Scheidung denken. Der Partner der nicht in eine Rentenversicherung einzahlt, muss aus diesem Aspekt die Scheidung nicht beschleunigen.
Klarheit sollte auch schnell geschaffen werden, wenn gemeinsames Wohneigentum besteht, das noch mit Krediten belastet ist. Hier sollte die Frage, wer zu welchem Anteil den Kredit weiter bezahlt geklärt werden bzw. ob das Wohneigentum nicht besser verkauft werden sollte.
Derjenige, der im Wohneigentum verbleibt ist dem anderen, grundsätzlich zur Zahlung von Nutzungsentschädigung verpflichtet. Dieser Anspruch kann aber erst ab dem Zeitpunkt an dem man zur Zahlung aufgefordert hat, geltend gemacht werden.
Beachtet werden muss auch, dass die Ehepartner bis zur Scheidung ein gesetzliches Erbrecht haben.
Sind die Ehepartner in der Familienversicherung krankenversichert muss auch dieser Aspekt bei der Frage ob die Scheidung angestrebt werden soll, mit beachtet werden.
Auch die Verteilung der Lohnsteuerklassen sollte nach der Trennung überdacht werden.
Es ist daher auf jeden Fall ratsam, sich nach der Trennung über die Folgen und Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen. So kann auf Grundlage aller Fakten die Frage ob Scheidung oder nur Trennung beantwortet werden.
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