Eine wirklich seriöse Aussage zu den Erfolgsaussichten in einer Angelegenheit ist meist sehr schwer zu treffen. Wieso dies so ist, lässt sich anhand eines alten Sprichwortes erklären: „Zwei Juristen, drei Meinungen.“.
In der Juristerei ist vieles sehr umstritten. Dies hat seine Ursache darin, dass Gesetze meist sehr unterschiedlich ausgelegt werden können. Viele Paragraphen kann man unterschiedlich verstehen. Da ist zunächst der Wortlaut -selten wirklich unmissverständlich-, der deswegen mit Hilfe von Auslegung gedeutet werden muss. Eine Rolle spielt oft die Entstehungsgeschichte der Norm, die Systematik und der durch den Gesetzgeber angedachte Zweck. Wichtig ist natürlich auch, wie die Praxis verschiedene Fälle, auf die der jeweilige Paragraph anzuwenden ist, sieht. Aufgrund dieser vielschichtigen Kriterien sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den mit dem Fall betrauten Juristen natürlich vorprogrammiert.
Um so wichtiger ist ein Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, anhand derer das Ergebnis wenigstens schon vorgezeichnet und damit etwas absehbar werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und deswegen nicht gesagt ist, dass bei gleichem Sachverhaltes nicht eine ganz andere Entscheidung am Ende gefällt wird. Mehr noch gilt dies bei jeder geringen Abweichung. Die Gerichte sind nämlich nicht an die Entscheidung anderer Richter und Gerichte gebunden.
Diese Unsicherheit geht sogar letztendlich so weit, dass die Entscheidung eines Gericht durch die nächsthöhere Instanz wieder aufgehoben wird. Auch dieser Fall ist nicht unwahrscheinlich.
Sie sehen, dass es aus den vorgenannten Gründen nicht einfach ist, Stellung zur häufigen Frage nach der Erfolgsaussicht zu beziehen. Allerdings kann Ihnen meist bei einer persönlichen Besprechung der Angelegenheiten erläutert werden, welche Schwierigkeiten auftreten können und Ihnen so eine notwendige Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden.
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