Ein 64-Jähriger Jäger verwechselte bei der Jagd ein Islandpony mit einem Wildschwein und erschoss das Pferd. Dafür wurde ihm nunmehr vom Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 23.10.2013, VG 1 L 251,13) der Waffenschein entzogen.
Das Berliner Gericht führte aus, dass es zu den elementaren Verhaltensregeln eines Jägers bei der Jagd gehöre, dass er sich vor der Abgabe eines Schusses zu vergewissern habe, auf welches Tier er schieße. Hierzu muss er das Tier vorher nach seiner Art, eventuell auch nach Alter, Geschlecht und Körperzustand bestimmen. Bereits die kleinste Unsicherheit verbiete daher einen Schuss.
Ich begrüße diese Entscheidung. Immer wieder liest man von Schüssen auf Menschen aufgrund Verwechslung (http://www.focus.de/panorama/welt/tragische-verwechslung-fuer-wildschwein-gehalten-jaeger-erschiesst-mann_aid_816099.html). Wer sich nicht sicher ist, auf was er schießt, es aber dennoch tut, hat gezeigt, dass er nicht zuverlässig ist. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis muss die zwingende Konsequenz sein.
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