Nein, solch einen Automatismus gibt es nicht! Grundsätzlich haftet jeder nur für seine eigenen Schulden, daran ändert auch eine Ehe nichts. Wenn ein Ehepartner vertraglich eine Verpflichtung eingeht, betrifft das den anderen nicht.
Es gibt aber keine Regel ohne Ausnahmen: So gilt dieses Prinzip bei Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft, bei der extrem seltenen Form der Gütergemeinschaft, die man notariell vereinbaren müsste, ist es anders.
Zudem ist Vorsicht angeraten, wenn ein Vertragspartner die Unterschrift des Ehepartner wünscht. Gerade Banken lassen gerne den Ehepartner als Bürgen für die Verpflichtungen des anderen unterschreiben, so dass z.B. eine Vermögensverschiebung nutzlos wäre. Dann erstreckt sich die vertragliche Verpflichtung und damit die Haftung auch auf den zweiten Ehepartner.
Schreiben Sie einen Kommentar