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28. November 2013 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Doch kein Bußgeld für zu lautes Lachen

Auf die Beschwerde einer Anwohnerin hin erhielt eine 17-jährige von der Stadtverwaltung Balingen ein Bußgeld in Höhe von 35,- € aufgebrummt, weil sie zusammen mit ihren Freunden durch zu lautes Lachen und Reden angeblich Lärm verursachte, der die Nachbarschaft gestört habe. Tatsächlich hatte eine Anwohnerin die Polizei wegen Ruhestörung alarmiert. Anstatt aber vor Ort für Ruhe zu sorgen, entschied sich die Polizei dazu, die Adressen der Jugendlichen zu ermittelt und ein Bußgeld wegen zu lautem Lachen zu verhängen.

Die Jugendliche hat gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und vor Gericht auch Recht bekommen. Die Richterin sah den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nicht als erfüllt an. Hauptgrund hierfür war, dass die junge Dame nicht einmal wusste, dass ihr Lachen jemand gestört hat. Von einer Lärmbelästigung die den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt und damit ein Bußgeld rechtfertigen könnte, könne daher keine Rede sein. Davon abgesehen, war auch nicht zu klären, welchen Beitrag das Lachen der Jugendlichen zur angeblichen Lärmbelästigung geleistet hatte. Die anderen Jugendlichen hatten den Bußgeldbescheid akzeptiert und das Bußgeld bezahlt.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.balingen-einspruch-gegen-lach-strafe-erfolgreich

 

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