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11. November 2013 von Werner Ruisinger Leave a Comment

Mautdaten-Nutzung für polizeiliche Zwecke?

Die NSA-Affäre erreicht mitten in der Zeit der Koalitionsverhandlungen ihren Höhepunkt. Dass das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel von den Leuten der NSA jahrelang abgehört würde, empört die Bürger über alle Parteigrenzen hinweg. Just in diesen Tagen überrascht Bundesinnenminister Friedrich mit dem Vorstoß, man solle doch die vom Mautsystem erfassten Daten künftig für polizeiliche Zwecke nutzen. Dies geht aus einem Forderungskatalog der Union für die Arbeitsgruppe Innen und Justiz der Koalitionsverhandlungen hervor (http://bit.ly/1i0ffly). Bereits jetzt wäre eine Erfassung der Daten kein Problem. Die Kameras, die auf den Mautbrücken installiert sind, erfassen schon heute die Kennzeichen aller Fahrzeuge, also nicht nur die der LKWs. Die Kennzeichen der PKWs werden im Gegensatz zu den Kennzeichen der LKWs nicht weiterverarbeitet sondern gleich wieder gelöscht. Erfasst werden dürfen folgende Daten:

1.) Bild des Fahrzeugs

2.) Name der Person, die das Fahrzeug führt

3.) Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination

4.) für die Mauthöhe maßgebliche Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination

Nachdem es heftigen Widerstand gegen die Pläne von Innenminister Friedrich gab -auch der bayerische Ministerpräsident Seehofer stand dem Vorhaben kritisch gegenüber-  wurden die Pläne wieder fallengelassen. Leider aber nicht von allen Innenministerien. Man sagt, dass das Saarland, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern den Plänen nach wie vor positiv gegenüberstehen.

Man darf also nur hoffen, dass sich hier die Vernunft durchsetzt und man den Ermittlungsbehörden in Zeiten der nahenden Totalüberwachung kein weiteres Instrument an die Hand gibt, welches früher oder später als Einfallstor für die Bekämpfung auch der kleinen oder mittleren Kriminalität herangezogen wird.

Filed Under: Strafrecht

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