Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

2. Oktober 2013 von Sigrid Steiner Leave a Comment

Aktuelles Urteil des EuGH zur Entschädigung von Bahnreisenden bei Verspätungen

Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche entschieden, dass Bahnreisende bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung haben , wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Hierbei wurde die Entscheidung im Rahmen einer Pressemitteilung auf der Internet-Seite des EuGH veröffentlicht. Hier kann sie auch im Einzelnen nachgelesen werden.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der österreichische Verwaltungsgerichtshof, in dem er die Frage, ob ein Eisenbahnunternehmen von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung freigestellt werden kann, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht, an den Gerichtshof gestellt hatte.

Der Gerichtshof entschied in der Folge, dass ein Eisenbahnunternehmen in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen keine Klausel aufnehmen darf, die es von seiner Pflicht zur Entschädigung des Fahrpreises bei Verspätungen befreit, die auf höherer Gewalt beruhen.

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Bahnbenutzern ungemein. Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Die Erstattungspflicht gilt jedoch nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs- oder Omnibusfernverkehr.

Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes Nr. 119/2013 : 26. September 2013

Filed Under: Allgemein, Zivilrecht

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring