Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche entschieden, dass Bahnreisende bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung haben , wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Hierbei wurde die Entscheidung im Rahmen einer Pressemitteilung auf der Internet-Seite des EuGH veröffentlicht. Hier kann sie auch im Einzelnen nachgelesen werden.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte der österreichische Verwaltungsgerichtshof, in dem er die Frage, ob ein Eisenbahnunternehmen von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung freigestellt werden kann, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht, an den Gerichtshof gestellt hatte.
Der Gerichtshof entschied in der Folge, dass ein Eisenbahnunternehmen in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen keine Klausel aufnehmen darf, die es von seiner Pflicht zur Entschädigung des Fahrpreises bei Verspätungen befreit, die auf höherer Gewalt beruhen.
Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Bahnbenutzern ungemein. Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Die Erstattungspflicht gilt jedoch nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs- oder Omnibusfernverkehr.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes Nr. 119/2013 : 26. September 2013
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