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10. Mai 2013 von Sigrid Steiner Leave a Comment

Kauf eines Reitpferdes und eintretende Probleme

Ist es möglich, dass der Käufer eines Reitpferdes vom Kauf zurücktritt? Kann ich etwas machen, wenn mein Kind nicht mit dem gekauften Pferd zurecht kommt?

Auch zwischen Mensch und Tier muss die Chemie stimmen. Anderenfalls kann die Beziehung ziemlich belastend werden. Wer beispielsweise ein Großer im Reitsport werden will, muss sich auf seinen (gekauften) Warm- oder Vollblüter hundertprozentig verlassen können. Jede kleine Unpässlichkeit – und der Erfolg rückt in weite Ferne. Aber dann ist nicht immer das edle Tier Schuld an einer solchen Disharmonie. Und schon gar nicht kann der enttäuschte Reiter das Pferd einfach ohne weiteres dem Vorbesitzer wieder vor die Tür stellen und sein Geld zurückverlangen.

Dies verdeutlichen die ergangenen Entscheidungen des Amtsgerichts Lichtenfels und des Landgerichts Coburg. Erfolglos hatte eine Reitsportlerin versucht, den Kauf eines 5.000,00 EUR € teuren Turnierpferdes rückgängig zu machen. Die Richter konnten allerdings die von ihr beklagten Unzulänglichkeiten am Tier nicht feststellen.

Sachverhalt

Für den Beginn der angestrebten Reitsportkarriere ihrer Tochter suchte die spätere Klägerin einen 14-jährigen Wallach aus. Doch es stellte sich bald heraus, dass die Filia mit dem erfahrenen Ross überfordert war. Kurzerhand lud die Mutter den Warmblüter auf den Transporter und verfrachtete ihn zum Reitstall des früheren Eigentümers. Sie warf ihm vor, ihr ein mit charakterlichen Defiziten versehenes, zum Reiten ungeeignetes Pferd angedreht zu haben – und verlangte den Kaufpreis von 5.000,00 EUR zurück. Der Verkäufer lehnte ab, ließ er doch auf den turniererprobten Wallach nichts kommen.

Gerichtsentscheidung

Das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg gaben dem beklagten Reitstallbesitzer Recht. Nach Vernehmung zahlreicher Zeugen waren die Gerichte von der (charakterlichen) Tadellosigkeit des Pferdes überzeugt. Die Schwierigkeiten zwischen Tochter (der Klägerin) und Tier beruhten in erster Linie auf dem noch nicht sehr ausgeprägten reiterlichen Können des Teenagers. Vor dem Verkauf habe der Wallach gut mit anderen Reitern gekonnt und nie Probleme bereitet. Von irgendwelchen Mängeln am Pferd könne daher keine Rede sein.

Fazit

Da hat wohl die Mutter bei den Reitfertigkeiten ihrer Tochter aufs falsche Pferd gesetzt!

(Quelle: Pressemitteilung der Justiz Bayern 321/07, Urteil des Amtsgericht Lichtenfels vom 10.1.2007, Az: 1 C 638/05; Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 20.3.2007 und 11.4.2007, Az: 32 S 23/07; rechtskräftig)

Filed Under: Zivilrecht

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