In vielen Formularmietverträgen ist ein generelles Verbot der Tierhaltung festgelegt. Was aber tun, wenn die Katze oder der Hund bereits angeschafft sind und mit umziehen sollen?
Der BGH hat jüngst entschieden, dass das generelle Verbot Hunde oder Katzen zu halten in einem Formularmietvertrag unwirksam ist. Das bedeutet aber nicht, dass jeder, der einen solchen Mietvertrag unterschrieben hat, nun eine Katze oder einen Hund halten darf. Ob der Vermieter eine Tierhaltung erlauben muss, ist durch eine umfassende Interessenabwägung zu entscheiden und kann nicht generell beantwortet werden, so der BGH.
Vorsicht ist daher nach wir vor geboten und die Anschaffung eines Vierbeiners will wohl überlegt sein, auch im Interesse des Vierbeiners.
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