Im Bundestag wurde heute das neue Leistungsschutzrecht verabschiedet. Demnach werden künftig die Leistungen von Presseverlagen durch das Urheberrecht geschützt. Was sich ändert sehen Sie hier:
Mal sehen ob im Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz erhoben wird. Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.
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