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1. März 2013 von Werner Ruisinger Leave a Comment

Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

Im Bundestag wurde heute das neue Leistungsschutzrecht verabschiedet. Demnach werden künftig die Leistungen von Presseverlagen durch das Urheberrecht geschützt. Was sich ändert sehen Sie hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-sieben-fakten-zum-google-gesetz-a-886063.html

Mal sehen ob im Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz erhoben wird. Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.

 

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