Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im August 2010 die bisherige gesetzliche Regelung zur elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern für verfassungswidrig erklärt hat, ist nun endlich ein neues Gesetz verabschiedet worden, dass die Rechte der nichtehelichen Väter stärkt und ihnen auch ohne die Zustimmung der Mutter die Möglichkeit gibt die elterliche Sorge übertragen zu bekommen.
Das neue Gesetz stellt klar, dass es grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, wenn beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. In Zukunft werden Mütter sich also nicht mehr auf den Standpunkt stellen können, eine Zusammenarbeit mit dem Vater sei ihnen nicht zumutbar, weil es Probleme auf der Paarebene gibt, sondern zum Wohle der Kinder müssen dies Probleme von beiden Elternteilen hinten angestellt werden. Die Gerichte werden noch mehr als bisher schon, deutlich machen müssen, dass die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall ist und nicht die Ausnahme.
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