Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

23. November 2012 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Kinderbilder in sozialen Netzwerken

Soziale Netzwerke sind inzwischen weit verbreitet. So manch einer postet dabei nicht nur Fotos von sich selbst, sondern auch von seinen Lieben. Problem können dabei entstehen, wenn ein Elternteil Fotos des gemeinsamen Kindes veröffentlicht und der andere Elternteil damit nicht einverstanden ist.

Die Entscheidung ob ein Foto veröffentlich wird oder nicht, liegt – von Personen des öffentlichen Lebens einmal abgesehen – grundsätzlich bei demjenigen, der auf dem Foto abgebildet ist. Bei minderjährigen Kindern ist diese Entscheidung im Rahmen der elterlichen Sorge zu treffen. Das heißt, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen sie diese Entscheidung gemeinsam treffen. Ein Elternteil darf gegen den Willen des ebenfalls sorgeberechtigten anderen Elternteils Fotos des Kindes nicht veröffentlichen.

Etwas anderes kann für den passwortgeschützten Bereich eines sozialen Netzwerkes gelten, in dem die Zugriffsmöglichkeit beispielsweise auf die Familie und einige wenige enge Freunde beschränkt ist.

Filed Under: Allgemein, Familienrecht

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring