Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

26. Oktober 2012 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Rechte wegen mangelhaftem Ferienhaus

Die Urlaubszeit sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein.

Findet man am Urlaubsort aber ein Ferienhaus vor, das nichts mit der Beschreibung im Katalog gemein hat, kann einem das ganz schön die Laune verderben.

Der BGH hat in seinem neusten Urteil zu diesem Thema nun festgestellt, dass ein Verbraucher, der von einem gewerblichen Reiseveranstalter ein Feriendomizil gemietet hat, seine Gewährleistungsansprüche an seinem Wohnort geltend machen kann und nicht am Ort des Feriendomizils klagen muss.

Im entschiedenen Fall, hatte ein deutscher Urlauber von einem dänischen Reiseveranstalter ein Ferienhaus in Belgien gemietet, das mangelhaft war. Voraussetzung, dafür, dass die internationale Zuständigkeit des Wohnsitzgerichtes des Verbrauchers gegeben ist, ist allerdings, dass bei einem gewerblichen Reiseveranstalter gemietet wurde und nicht beim Eigentümer selbst.

Ein kleiner Trost für die betroffenen Urlauber dürfte sein, dass der BGH außerdem seine bisherige Rechtsprechung bestätigt hat, wonach auch bei der Vermietung des Ferienhauses ein Entschädigungsanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit möglich ist. Eine Gesamtheit von Reiseleistungen ist nicht notwendig.

Urteil vom 23.10.2012, BGH X ZR 157/11

 

Filed Under: Allgemein, Zivilrecht

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring