Heute ist es alltäglich in elektronischer Form zu kommunizieren. Gerade auch im Berufsleben gehören Email und Co zum täglichen Geschäft. Da verwundert es nicht, dass auch Kündigungen des Arbeitsverhältnisses immer wieder mittels Email oder SMS ausgesprochen werden. Doch beendet eine solche Kündigung wirklich das Arbeitsverhältnis? Problematisch hierbei ist, dass § 623 BGB für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform vorschreibt. Die elektronische Form wird ausdrücklich ausgeschlossen. So entschied auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Fall, in welchem der Arbeitgeber ein zuvor unterzeichnetes Kündigungsschreiben eingescannt und per Email an einen Arbeitnehmer übersandt hatte, dass diese Kündigung nicht wirksam erklärt wurde. (LAG Düsseldorf Urteil vom 25.05.2012 -14 Sa 185/12-) In der Praxis sollte daher stets der „altmodische Weg“ per Papier und Post bzw. Bote gewählt werden.
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