Mitten in der Urlaubszeit streiken seit heute die Flugbegleiter der Lufthansa. So manch ein Urlauber mußte feststellen, dass sein Flug annuliert wurde und fragt sich, was er nun für Rechte hat.
Wird ein Flug gestrichen, hat der Kunde entweder Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder darauf, dass die Fluggesellschaft sich schnellstmöglich um eine Ersatzreisemöglichkeit kümmert. Wurde der Rückflug gestrichen und der Kunde sitzt am Flughafen fest, so muss sich das Flugunternehmen um eine Hotelunterbringung und die Versorgung mit Nahrungsmitteln kümmern und selbstverständlich auch um die schnellstmöglichen Weiterreise.
Ein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechtsverordnung besteht aber nur dann, wenn das Flugunternehmern nicht alle geeigneten und zumutbaren Mahnahmen ergriffen hat, um die Annulierung des Fluges infolge des Streiks auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Solange ein Sonderflugplan erstellt wurde, der diesen Anforderungen entspricht, gilt die Annulierung des Fluges als unvermeidbar und eine Ausgleichszahlung kann nicht verlangt werden.
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