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17. August 2012 von Petra Dittmer Leave a Comment

Können gekaufte Waren immer innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden?

Wer kennt das nicht; man bummelt durch die Läden und entdeckt ein Kleidungsstück, welches man unbedingt kaufen will. Zuhause angekommen, wird dann jedoch schnell klar, dass dies ein völliger Fehlkauf war.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Grundsätzlich gilt, ein abgeschlossener Vertrag ist für beide Seiten bindend! Ein generelles Recht, Ware zurückgeben zu können bzw. einen Vertrag zu widerrufen, gibt es nicht.

Lediglich, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann man sich von einem Vertrag grundlos lösen. Ein solches Widerrufsrecht sieht das Gesetz jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen vor.

Für Verbraucher, dass heißt für Privatleute, die Waren eines Unternehmers kaufen oder sonstige Leistungen in Anspruch nehmen, sieht das Gesetz grundsätzlich in folgenden Fällen ein Recht zum Widerruf vor:

• bei sogenannten Fernabsatzverträgen: Dies sind Verträge die z.B. am Telefon, im Internet, oder auch per SMS zustande gekommen sind.

• bei Haustürgeschäften: Hierunter fallen Verträge, die auf einer Kaffeefahrt, auf öffentlichen Plätzen oder auch in Ihrer eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurden.

• bei Verbraucherdarlehnsverträgen: Hier sind insbesondere Verträge zur Finanzierung eines Kaufes, also ein Ratenzahlungskauf zu nennen.

Ein Widerrufsrecht bei Kauf von Waren in einem Geschäft sieht das Gesetz jedoch grundsätzlich nicht vor. Dennoch bieten viele Geschäfte ihren Kunden die Möglichkeit gekaufte Waren zurückzugeben oder umzutauschen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Daher sollte gut überlegt sein, welche Waren gekauft werden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, so stehen wir Ihnen für eine rechtliche Überprüfung gerne zur Verfügung.

Filed Under: Zivilrecht

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