Ist eine Ehe gescheitert und beide Partner haben eine einverständliche Lösung für die anstehenden Fragen gefunden, besteht oftmals der Wunsch die Scheidung möglichst schnell und kostengünstig über die Bühne zu bringen. Die Suche im Internet führt dabei schnell zur sogenannten „Online Scheidung“.
Aber geht das überhaupt, eine Scheidung komplett „online“ abwickeln?
Um es gleich vorweg zu nehmen – nein es geht nicht.
Unweigerlich müssen beide Ehepartner, mit zumindest einem Rechtsanwalt vor dem zuständigen Familiengericht erscheinen. Dieser Termin geht zwar – zumindest wenn wirklich nur über die Scheidung entschieden wird – sehr schnell, er lässt sich aber nicht vermeiden.
Die vielfach beworbene „Online Scheidung“ bedeutet, dass die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt über ein Onlineformular stattfinden. Füllt der Scheidungswillige die entsprechenden Formulare aus und sendet diese an den Rechtsanwalt, kann dieser grundsätzlich sofort den Scheidungsantrag erstellen. Die Vorbereitungsdauer, bis der Antrag beim Gericht eingereicht werden kann, lässt sich also durch die „Online Scheidung“ verkürzen und dem Mandanten wird ein persönlicher Besuch beim Rechtsanwalt erspart.
Auch bei unseren Downloads finden Sie einen Fragebogen für den Antragsteller einer Scheidung genauso wie unsere Vollmacht. Gerne können Sie beides ausfüllen und mit einer Kopie der Heiratsurkunde an uns senden, den Entwurf des Scheidungsantrages fertigen wir umgehend an. Selbstverständlich stehen wir aber auch jederzeit persönlich oder telefonisch für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach des gesetzlichen Gebühren.
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