Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

8. Juni 2012 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Elterliche Sorge für nichteheliche Väter?

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 ist dies eine Frage mit der sich nicht nur die betroffenen Mütter und Väter, sondern auch die Gerichte vermehrt auseinandersetzen müssen.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass nichteheliche Väter auch entgegen dem Willen der Mutter, die Möglichkeit haben müssen, die gemeinsame elterliche Sorge durch das Gericht begründen zu lassen, ist es nach wie vor oftmals sehr schwierig die gemeinsame elterliche Sorge durchzusetzen.

Kriterium ist nämlich nicht nur, dass diese grundsätzlich im Interesse des Kindes liegen muss, sondern es muss auch ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern gegeben sein.

So selbstverständlich es ist, dass zwei Menschen, die über die Belange eines Kindes gemeinsam entscheiden sollen, sich miteinander abstimmen müssen, so schwierig ist dies oftmals in der Praxis.

Nichteheliche Väter, die für ihre Kinder da sein – und auch Verantwortung übernehmen wollen -, sollten sich aber trotz der eventuell auftretenden Schwierigkeiten nicht abschrecken lassen!

Filed Under: Familienrecht

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring