Was passiert eigentlich mit Ihrem Urlaub bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmt § 7 IV Bundesurlaubsgesetz, dass bestehende Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers in Geld auszubezahlen sind, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.
Aber Achtung: Eile ist geboten!
Um zu verhindern, dass Zahlungsansprüche verloren gehen, sollte man schnell handeln.
Mit Urteil vom 09.08.2011 hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. August 2011 – 9 AZR 352/10 -) klargestellt, dass auch der Urlaubsabgeltungsanspruch als reine Geldforderung den einzel- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegt. Dies gilt auch für die Abgeltung des unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubes. Die Ausschlussfristen beginnen bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber über den Beendigungszeitpunkt hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist. Daher sollte möglichst zeitnah zum Beendigungszeitpunkt geprüft werden, welche Ausschlussfristen innerhalb Ihres Arbeitsverhältnis bestehen.
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