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18. Mai 2012 von Sigrid Steiner Leave a Comment

Gesetzgeber schützt Internetbesteller

Wie bereits in den Medien berichtet, tritt am 01.08.2012 endlich ein neues Gesetz in Kraft: Die „Button“-Lösung im Fernabsatzrecht.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit diesem Gesetz einen stärkeren Schutz des Verbrauchers vor Kosten- oder Abofallen. Ab August muss eine mit Kosten verbundene Bestellung via Internet so ausgestaltet sein, dass der Verbraucher durch Drücken eines Buttons ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Auf dem Button muss gut lesbar die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere eindeutige Formulierung erkennbar sein. Zum anderen schreibt das Gesetz vor, dass der Unternehmer dem Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Bestellung aufgibt, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise folgende Informationen erteilen müssen (Informationspflichten):

a) die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung;
b) die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
c) den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
d) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.

Sollten diese Maßgaben nicht bis August 2012 durch einen Unternehmer, der seine Ware im Internet anbietet, umgesetzt werden, riskiert dieser, dass sich der Verbraucher auf das Nichtzustandekommen eines Vertrages berufen und damit auch durchdringt. Zudem riskieren die Unternehmer Abmahnungen durch Mitbewerber.

Für den Unternehmer bedeutet diese Gesetzesänderung, dass er sich vor August 2012 bei Unklarheiten dringend einen qualifizierten, rechtlichen Rat erholen sollte.

Für den Verbraucher ergibt sich aus dieser Änderung eine weitere Chance, sich gegen „schwarze“ Schafe auf rechtlichem Terrain zur Wehr zu setzen. Auch hier empfiehlt es sich, bei einem konkreten Problem einen Anwalt des Vertrauens aufzusuchen und die Möglichkeiten auszuloten.

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 21, S. 1084

Filed Under: Zivilrecht

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