Rufnummern in Strafsachen
  • Werner Ruisinger +49 (0) 163 91 00 000
  • Petra Dittmer +49 (0) 160 111 8888
  • Helmut Linck +49 (0) 173 811 1191
+49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • Ruisinger Steiner Remmele
  • Über uns
  • Leistungen
  • Team
  • Philosophie
  • Kontakt
  • Downloads und Formulare
  • Blog

1. Februar 2019 von Sandra Desche Leave a Comment

Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererblich

Nach dem Tod Ihres Ehemanns, dem gemäß des auf sein Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) pro Urlaubsjahr 30 Urlaubstage zustanden, verlangte dessen Witwe die Abgeltung des Resturlaubs von insgesamt 25 Arbeitstagen. Diese standen ihrem verstorbenen Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch zu.

Das Bundesarbeitsgericht gab der Witwe Recht und bestätigte die vorinstanzlichen Urteile, in denen der Arbeitgeber zur Auszahlung der restlichen Urlaubstage verpflichtet wurde.

Die Richter stellten mit Blick auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs klar (Urteil vom 22.01.2019, Az.: 9 AZR 45/16), dass den Erben ein Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs in dem Fall zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet.

Quelle: becklink 2012028, beck-online; Pressemitteilung Nr. 1/19 des Bundesarbeitsgerichtes

Filed Under: Allgemein

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rubriken im Blog

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht

Besser vorher informiert

Mit unseren Blogartikeln möchten wir Sie informieren. Wir möchten Sie sattelfest machen für etwaige rechtliche Probleme, die fast jedem Menschen im Laufe seines Lebens widerfahren. Unsere Artikel greifen daher die wichtigsten rechtlichen Themen auf und bieten Ihnen bereits vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eine erste Hilfestellung.

Telefon & Fax

  • +49 (0) 821 / 44 831 - 3
  • +49 (0) 821 / 44 831 - 40

    E-Mail

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage oder Ihrem Terminwunsch an info@ruisingersteiner.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

    Kanzleidatei

    Verwenden Sie unser hauseigenes Portal Kanzleidatei, um uns Dokumente und andere Dateien ganz leicht zukommen zu lassen.

    Copyright © 2023 Ruisinger • Steiner • Remmele. Alle Rechte vorbehalten.

    Kontakt • Datenschutz • Impressum

    Made by Gladspring