Der Familienname ist etwas, was man selbst und auch die eigenen Eltern nur sehr eingeschränkt beeinflussen können. Den Vornamen dagegen können die Eltern mehr oder weniger nach freiem Belieben aussuchen. Nicht immer findet das Kind aber später, dass der Vorname eine gute Wahl war.
Die meisten finden sich mit Ihrem Vornamen ab und entschärfen das Problem in dem sie sich sogenannte Spitznamen geben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich seinen Vornamen ändern zu lassen oder auch einen zusätzlichen Vornamen anzunehmen. So ist es bei ausländischen Vornamen zum Beispiel im Rahmen der Einbürgerung möglich den Namen einzudeutschen (z.B. Petr wird zu Peter) oder wenn das nicht möglich ist einen vollkommen anderen Vornamen zu wählen. Auch im Rahmen einer Geschlechtsumwandlung ist es zulässig seinen Vornamen in einen solchen des neuen Geschlechts abzuändern.
Ein grundsätzliches Recht auf Abänderung des Vornamens gibt es aber nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier zuletzt in einem Fall entschieden in dem ein Mann den zusätzlichen Vornamen Ivabelle annehmen wollte um sich damit für Gleichberechtigung einzusetzen. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass dies kein wichtiger Grund ist um einen weiteren Vornamen anzunehmen.
Werdende Eltern sollten sich also gut überlegen, welchen Namen sie ihrem Nachwuchs geben. Allerdings sind der Phantasie hier auch Grenzen gesetzt. So haben die Gerichte beispielsweise Tom Tom als Vornamen abgelehnt. Gleiches gilt für Verleihnix oder Pfefferminze. Was die Eltern bewegt hat, solche Vornamen zu wünschen, wäre sicher interessant zu wissen.
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