Berufliche Laufbahn:
Studium und Referendarsausbildung in Augsburg
Seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt
1996 – 1999 Tätigkeit als Anwalt in einer größeren Kanzlei in Augsburg
Seit Ende 1999 selbständig als Anwalt in eigener Kanzlei tätig
2000: Gründung einer Sozietät mit Rechtsanwältin Sigrid Steiner
2010: Erweiterung der Sozietät durch Rechtsanwältin Dr. Corinna Remmele
Spezialisierungen:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Ich, Rechtsanwalt Werner Ruisinger, bin in unserer Kanzlei in Augsburg Ihr Anwalt, wenn es um Strafrecht und Verkehrsrecht geht. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich insbesondere für die Rechtsgebiete Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in unserer Anwaltskanzlei ist Verkehrsrecht.
Strafrecht ist das „schärfste Schwert des Staates“ mit den empfindlichsten Sanktionen: Geldstrafe, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe. Der Einzelne steht in einem Strafverfahren einem mächtigen Apparat gegenüber. Ohne die Beratung durch einen Anwalt fühlt er sich oft ohnmächtig – und ist es manchmal auch tatsächlich. Mit einem Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt Strafrecht ist, können Sie sich sicher sein, nicht durch unbeabsichtigte Fehler große Nachteile zu erleiden.
Vor allem kenne ich mich als Anwalt bestens mit den spezifischen Besonderheiten in Augsburg aus. Denn auch im Strafrecht kommt es wesentlich auf regionale Besonderheiten an – das betrifft beispielsweise die Praxis der Strafverfolgung, der Einstellung oder der üblicherweise verhängten Strafen. Wer als Anwalt mit den Eigenarten der Rechtsprechung und der staatsanwaltlichen Praxis in Augsburg vertraut ist, kann das Optimum für seine Mandanten herausholen.
Ich gebe Ihnen als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht vor allem den Rat, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Angaben zum Vorwurf zu machen, bevor Sie nicht in unserer Kanzlei Beratung in Anspruch genommen haben – das ist Ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht als Beschuldigter.
Wenden Sie sich deshalb an mich und unsere Anwaltskanzlei in Augsburg, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind und eine gute Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt wünschen.
Verkehrsrecht:
Unfallregulierung
Führerscheinangelegenheiten
Ordnungswidrigkeitenverfahren
„Sie sind an einem Autounfall beteiligt? Wetten, dass Sie nicht wissen, welche Ansprüche Ihnen wirklich zustehen? Ich kann Ihnen weiterhelfen und werde versuchen alles, was Ihnen zusteht, auch für Sie durchzusetzen.“
„Sie sind „geblitzt“ worden? Sie haben eine Anhörung oder sogar einen Bußgeldbescheid erhalten? Ich sage Ihnen, was Sie jetzt noch tun können…“
Mitgliedschaften:
Augsburger Anwaltverein
ArGe Strafrecht
ArGe Verkehrsrecht
Teilnehmer des Wochenendnotdienstes der Augsburger Strafverteidiger
Philosophie/ Lebensmotto:
„Die Sache, hinter der man steht, 100%-ig vertreten.“
„Recht muß sich in Gerechtigkeit niederschlagen!“
„Sei immer wach und aufmerksam, Gefahren drohen von überall.“
Hobbies:
Sport, insbes. Fußball, Inline-Skaten, Diskutieren, Strategiespiele, Computer