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28. September 2012 von Dr. Corinna Remmele Leave a Comment

Kündigungsschutz während einer Krankheit

Immer wieder kommen Mandanten mit einer Kündigung, von der sie glauben sie wäre bereits deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber sie ausgesprochen hat, während der Arbeitnehmer krankgeschrieben war.

Tatsächlich darf der Arbeitgeber aber auch während der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, oder auch während er Urlaub hat, kündigen. Zwar muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist, dafür reicht es aber bereits aus, wenn er nachweisen kann, dass die Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wurde.

Bei längerer Abwesenheit sollte man deshalb auf jeden Fall jemanden mit der Kontrolle der Post beauftragen um nicht Gefahr zu laufen, wichtige Fristen zu versäumen.

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27. Juni 2012 von Petra Dittmer Leave a Comment

Kündigungsschutz während des Mutterschutzes und in der Elternzeit

Sie sind schwanger. Ein Grund zur Freude! Aber dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber  die Kündigung. Was nun?

Die Kündigung einer werdenden Mutter ist unwirksam, wenn ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist, oder ihm dies bis zu zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. (§9 MuSchG) Dieser Kündigungsschutz gilt auch noch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes.

Hieran schließt sodann ein weiterer besonderer Kündigungsschutz während der Elternzeit an. Dieser Kündigungsschutz beginnt bereits mit Beantragung, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. (§18 BEEG)

Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch kündigen wollen, so muss er zuvor eine behördliche Zustimmung einholen. Diese Zustimmung wird jedoch nur in besonderen Fällen erteilt. Über einen solchen Fall hatte nun auch das Verwaltungsgerichts Augsburg zu entscheiden.

Die Leiterin eines Kindergartens hatte bei ihrem Arbeitgeber, einer katholischen Pfarrkirchenstiftung, Elternzeit beantragt und gleichzeitig mitgeteilt, dass sie eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen war. Der Arbeitgeber wollte der Frau wegen Verstoßes gegen die katholischen Glaubens- und Sittenlehre kündigen. Die Regierung von Schwaben (Gewerbeaufsichtsamt) verweigerte jedoch die Zustimmung zur Kündigung. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem Gewerbeaufsichtsamt Recht. Ein besonderer Fall lag hier nicht vor.

(Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 19.06.2012- Au 3 K 12.266)

Filed Under: Arbeitsrecht

1. Juni 2012 von Petra Dittmer Leave a Comment

Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Was passiert eigentlich mit Ihrem Urlaub bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmt § 7 IV Bundesurlaubsgesetz, dass bestehende Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers in Geld auszubezahlen sind, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.
Aber Achtung: Eile ist geboten!
Um zu verhindern, dass Zahlungsansprüche verloren gehen, sollte man schnell handeln.
Mit Urteil vom 09.08.2011 hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. August 2011 – 9 AZR 352/10 -) klargestellt, dass auch der Urlaubsabgeltungsanspruch als reine Geldforderung den einzel- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegt. Dies gilt auch für die Abgeltung des unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubes. Die Ausschlussfristen beginnen bereits mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber über den Beendigungszeitpunkt hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist. Daher sollte möglichst zeitnah zum Beendigungszeitpunkt geprüft werden, welche Ausschlussfristen innerhalb Ihres Arbeitsverhältnis bestehen.

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