Mit dem Jahreswechsel treten immer wieder Gesetzesänderungen in Kraft. So hat sich auch mit dem Jahresbeginn 2018 rechtlich einiges geändert. Bedeutend sind insbesondere zwei Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zum 01.01.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft.
Neu im Bereich des kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht ist die Erstattungspflicht des Verkäufers für Aufwendungen, welche durch das Entfernen sowie den Einbau bzw. das Anbringen einer nachgebesserten bzw. gelieferten Ware entsteht. Der Verkäufer ist bei dem Vorliegen einer mangelhaften Ware grundsätzlich zur Nachbesserung bzw. Lieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Häufig ist die Ware auf Grund ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck jedoch in eine andere Sache einzubauen, wodurch dem Käufer bereits Kosten durch das Entfernen bzw. den Einbau der mangelfreien Ware entstehen können. Nach der Rechtssprechung des EUGH und des BGH sind diese Kosten durch den Verkäufer zu erstatten. Diese Rechtssprechung wurde nun auch im BGB aufgenommen (§ 439 Abs. 3 BGB).
Eine weitere wesentliche Änderung im BGB ist durch die Aufnahme des Bauvertrags in den §§ 650a ff. BGB eingetreten. Das Baurecht unterfiel bisher in weiten Teilen lediglich den „spärlichen“ gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht. Diese Regelungen wurden der komplexen Materie jedoch nicht mehr gerecht. Ferner hat der Gesetzgeber mit den Neuregelungen auch den Verbraucherschutz gestärkt und schuf mit dem Verbraucherbauvertrag in §§ 560 i ff. gesonderte Regelungen für diesen Bereich.
Versetzung – Darf der Arbeitgeber den Arbeitsort frei bestimmen?
Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Versetzungen. Unter dem Begriff „Versetzung“ versteht man zum einen die Zuweisung eines neuen Arbeitsortes in einer anderen Abteilung oder auch an einem anderen Ort und zum anderen aber auch die Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereiches. Eine solche Zuweisung muss von einer gewisser Dauer sein, damit von einer Versetzung auszugehen ist. Bei einem nur kurzzeitige, vorübergehenden Einsatz an einem anderen Ort läge daher keine Versetzung vor. Ist eine Versetzung im rechtlichen Sinn gegeben, stellt sich die Frage, ob diese wirksam ist. Erfolgt die Versetzung im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer, kommt es in der Regel nicht zu einer rechtlichen Auseinandersetzung und die Frage, ob die Versetzung rechtens war, bleibt unbeantwortet. Wird die Versetzung jedoch ohne, oder gar gegen den ausdrücklichen Willen des Arbeitnehmers erklärt, stellen sich die Frage nach der Wirksamkeit der Versetzung. Ob eine Versetzung rechtens ist, hängt davon ab, ob die Grenzen des Weisungsrechts eingehalten sind und der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt wurde. Wobei eine Beteiligung des Betriebsrates selbstverständlich nur relevant ist, soweit überhaupt ein solcher besteht und eine Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG gegeben ist. Ob die Grenzen des Weisungsrechts eingehalten sind, bestimmt sich nach § 106 GewO. Hiernach kann der Arbeitgeber den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit diese nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, einen Tarifvertrag oder durch gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind (§ 106 GewO). Bestehen keine Bestimmung ist anhand des Einzelfalls zu prüfen, ob die Versetzung billigem Ermessen entspricht. Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung Rechtmäßigkeit einer erklärten Versetzung behilflich
Ausgleichszahlung bei Flugausfall und/oder Flugverspätung
Nicht erst im Zusammenhang mit der Pleite der Fluggesellschaft Air Berlin sind die Rechte der Fluggäste bei Flugausfällen und Flugverspätungen in aller Munde. Mit der FluggastrechteVO (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91) wurde betroffenen Fluggästen neben der alternativen Beförderung auch grundsätzlich die Möglichkeit eines Anspruchs auf Ausgleichszahlung, soweit der Flugausfall nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Flug mitgeteilt wurde und sich die Flugzeiten deutlich ändern. In welchem Umfang eine Änderung der Flugzeiten vorliegen müssen hängt davon ab, wie weit im Voraus der Fluggast informiert wurde. Nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Nr. iii FluggastrechteVO besteht etwa kein Anspruch, wenn der Fluggast zwar weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert wird und der angebotene Ersatzflug es ihm ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und sein Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Doch was passiert, wenn sich auch dieser Ersatzflug verspätet. Mit dieser Frage hatte sich zuletzt der Bundesgerichthof zu befassen. Dieser entschied mit Urteil vom 10.10.17 (AZ. X ZR 73/16) in folgendem Fall: Die Kläger hatten einen Flug von Frankfurt am Main nach Singapur mit Anschlussflug nach Sydney gebucht. Der erste Flug von Frankfurt nach Singapur wurde am geplanten Abflugtag annulliert, woraufhin den Klägern ein Ersatzflug angeboten worden war, welcher durch ein anderes Luftverkehrsunternehmens am selben Tag durchgeführt werden sollte. Die Ankunft dieses Ersatzfluges in Singapur war um etwa für die gleiche Uhrzeit wie der ursprünglich vorgesehene Flug geplant. Sodann verzögerte sich jedoch der Start des Ersatzfluges um etwa 16 Stunden, weshalb die Kläger den ursprünglich geplanten Weiterflug in Singapur nicht erreichen konnten und schließlich mit einer Verspätung von mehr als 23 Stunden in Sydney landeten. Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass die Fluggesellschaft wegen des Flugausfalls des ursprünglichen, von ihr geplanten Fluges ausgleichspflichtig bleibt. Entscheidend sei, dass die Kläger mit dem Ersatzflug ihr Endziel tatsächlich nicht höchstens zwei Stunden später als ursprünglich vorgesehen erreicht haben. Eine Befreiung nach dem Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Nr. iii FluggastrechteVO sei nicht bereits dadurch eingetreten, dass bei einer planmäßigen Durchführung des Ersatzfluges das Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichen worden wäre.
Quellen: FluggastrechteVO (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91); Bundesgerichtshof – Pressemitteilung Nr. 158/2017 vom 10.10.2017
Die Überwachung des Arbeitnehmers – erlaubt?
Der Arbeitnehmer erkrankt regelmäßig an Brückentagen oder nach einem Wochenende. Es fehlt Geld in der Kasse oder Ware verschwindet. Der Anlass für einen Arbeitgeber, seinen eigenen Mitarbeiter überwachen zu wollen ist vielseitig. Einige Arbeitgeber setzen hierbei auf die Überwachung durch einen Detektiv. Ist dies jedoch überhaupt zulässig? Können die gewonnen Erkenntnisse für eine Kündigung herangezogen werden? Oder macht sich der Arbeitgeber möglicherweise sogar schadensersatzpflichtig? Leider kann die Frage, ob die Überwachung des Arbeitnehmer durch einen Detektiv zulässig ist, nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Wie so häufig, ist der jeweilige Einzelfall zu beachten. Mit der zielgerichteten Überwachung eines Arbeitnehmers wird in dessen Persönlichkeitsrecht und soweit Bilder gefertigt werden, auch in sein Recht am eigenen Bild eingegriffen. Ferner kann mit der Überwachung gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen werden. Die Überwachung der Arbeitnehmer durch einen Detektiv beschäftigt daher immer wieder die Arbeitsgerichte.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte zuletzt mit Urteil vom 27.04.17 (AZ 5 Sa 449/16) entschieden, dass die rechtwidrige Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv zu einer Entschädigungspflicht des Arbeitgebers führt. In dem konkreten Fall war der Arbeitnehmer als Betriebsratsvorsitzender aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freigestellt. Der Arbeitgeber wollte an der Freistellungsvereinbarung nicht länger festhalten und beauftragte einen Detektiv mit der Überwachung seines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit. Hiervon erfuhr der Arbeitnehmer und klagte auf Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber daraufhin zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000,00 €. Die Richter sahen in der Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Unerheblich hierbei sei insbesondere, dass die Überwachung nur während der Arbeitszeit erfolgte. Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ist selbstverständlich auch während der Arbeitszeit zu beachten. Ein berechtigter Anlass für die heimliche Überwachung in Form eines Anfangsverdachtes z.B. für einen Arbeitszeitbetrug, lag nicht vor.
Auch das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit Urteil vom 29.06.17 (AZ 2 AZR 597/16) mit der Thematik zu befassen. Ein seit 38 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer wurde durch den Arbeitgeber fristlos, hilfsweise ordentlich, gekündigt, nachdem die Überwachung durch einen Detektiv den Verdacht einer verbotenen Konkurrenztätigkeit und das Vortäuschen einer Erkrankung bekräftigt hatte. Die Erfurter Richter entschieden, dass der Arbeitgeber in diesem konkreten Fall triftige Gründe für die Überwachung des Arbeitnehmers hatte. Nicht zwingend notwendig sei, dass der Verdacht einer Straftat vorliege. Es kann vielmehr auch ausreichend sein, dass der Verdacht einer verbotenen Konkurrenztätigkeit gegeben ist.
Quellen: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2017 (AZ 5 Sa 449/16); https://www.hensche.de/Verletzung-der-Privatsphaere-am-Arbeitsplatz-LAG-Rheinland-Pfalz-5Sa449-16.html
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017 (AZ 2 AZR 597/16); https://www.hensche.de/Ueberwachung-von-Arbeitnehmern-durch-Detektei-BAG-2AZR597-16.html
- « Previous Page
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- …
- 12
- Next Page »