Es gibt auch Menschen, die grundsätzlich erst nach der zweiten Mahnung zahlen und sich dabei auf der sicheren Seite wähnen.
Ein solches Verhalten ist jedoch sehr riskant. Aus gesetzlicher Sicht ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, überhaupt zu mahnen. Sobald z.B. eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist, beginnt der Verzug und der Gläubiger kann den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides beantragen und auch Zinsen und Kosten mit festsetzen lassen.
Dass die meisten Firmen trotzdem zunächst Mahnungen schicken, ist reine Kulanzsache – verlassen kann man sich darauf jedoch nicht. Es ist also keine gute Idee, immer erst eine Mahnung vor Begleichung einer Rechnung abzuwarten. Vielmehr sollte man berechtigte Forderungen möglichst zügig begleichen.
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